Bitte lassen Sie sich bei Interesse

auf die Warteliste setzen.

 

 

  Der 46. V e r e i n s a u s f l u g

führt uns

 vom 27. Mai bis 1. Juni  

nach Regen im Bayerischen Wald.

 

Liebe Mitglieder und Freunde/innen unserer Vereins-Fahrten.

 

 

Heute darf ich euch unseren 46. Mehrtagesausflug vorstellen. Ziel unserer 6-Tage-Fahrt ist das ***Hotel „Zum Singenden Musikantenwirt“ in Regen im Bayerischen Wald. Wir haben wie immer komfortabel und liebevoll eingerichtete Zimmer für euch reserviert.

 

Reisetermin ist Dienstag, der 27. Mai  bis Sonntag, der 01. Juni 2025

 

Im Fahrpreis von pro Person 679,00 € sind folgende Leistungen inbegriffen:

 

·         Fahrt im Luxus-Reisebus mit Max Dürnberger am Steuer

·         Unterbringung im familiengeführten   * **Hotel „Zum Singenden Musikantenwirt“

·         Die Gästezimmer sind liebevoll und hochwertig ausgestattet  mit Dusche, WC, Föhn, Radio,TV, WLAN –Internet, fast alle mit Balkon, allesamt über einen Aufzug erreichbar  

·         Vital-Frühstücks-Buffet mit  Müsli- und Vitaminecke, Vollkornprodukte, Saft- und Teebar

·         4-Gang-Abendmenü mit verschiedenen Wahlmöglichkeiten (davon 1 x vegetarisch)

·          Begrüßungsschnapser´l am Abend des Anreisetages

·         Benutzung von Finnischer Sauna & Dampfbad

·         Böhmerwaldrundfahrt nach Krumau mit Reiseleiter

·         Bayerwaldrundfahrt mit Reiseleiter

·         Halbtages-Rundfahrt mit Führung durch den Wirt/Glashüttenbesichtung,  anschließend Mittagessen Pichelsteiner Gemüseeintopf

·         2 Unterhaltungsabende mit dem Musikantenwirt Manfred

·         1 Abend Tanzparadies mit Robert Eid & und dem Musikantenwirt Manfred

·         1 Hauptabend mit einer bekannten Gruppe aus Bayern oder Österreich

·         Bei schöner Witterung finden die Veranstaltungen im Event-Biergarten statt

·         Bei der Hinfahrt gibt es wieder ein reichhaltiges  Frühstückspaket am Bus

 

Der Einzelzimmerzuschlag kommt auf  80,00 €. Da üblicherweise nicht sehr viele EZ zur Verfügung stehen bitten wir mit bekannten oder befreundeten Personen ein DZ zu buchen. Wie immer bieten wir den bequemen Weg einer monatlichen  Ratenzahlung auf unser Sonderkonto mit der  IBAN:  DE88 5185 0079 0077 0015 49 an. Bei der Anmeldung erbitten wir sofort eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € pro Person auf dieses Konto.

 

Detaillierte Informationen mit Abfahrtsorten und -zeiten gibt es im 2. Rundschreiben. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Anmeldungen zu unserer Urlaubsfahrt bitten wir beim Vorsitzenden oder Max Dürnberger (Handy-Nr. 0151- 70849297)  vorzunehmen. Ich hoffe auf großes Interesse und bedanke mich schon jetzt für die frühzeitige Anmeldung. Nichtmitglieder sind wie immer ganz herzlich  willkommen.

 

 


Kampf gegen die Geflügelpest

 

Es wird an die gesetzliche Impfung 

von Hühner und Truthühner gegen die

"Newcastle"-Krankheit erinnert, die vierteljährlich

erfolgen muss.

Dies betrifft nicht nur die organisierten Züchter

sondern auch alle Hobbyhalter. 


Impfempfehlung für Kaninchen

 

Der Bundesverband (ZDRK) der Rassekaninchenzüchter

hat eine Impfempfehlung gegen

die RHD-Krankheit heraus gegeben.

 


 

Aktuell hohes Risiko für Vogelgrippe

 

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit wieder vermehrt Nachweise von Geflügelpest

 

Das Hessische Landwirtschaftsministerium bittet darum, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere durch Sicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest schützen. Seit Mitte Oktober werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren, treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet, denn bei winterlichen Wetterverhältnissen halten sich Wildvögel in höherer Dichte an Rast- und Sammelplätzen auf.

Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wieder als hoch ein.

 

„Biosicherheitsmaßnahmen“ gegen die Tierseuche

 

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen, sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ vor dem Eintrag des Virus schützen. Das heißt konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.

 

Kranke oder tote Wildvögel melden

 

Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

 

Hintergrund

 

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

 

Mehr Informationen:

  

https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

 

 


Newcastle-Pflichtimpfung von Geflügel in der Hobbyhaltung

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Der Erreger ist das Newcastle Disease Virus (NDV) (früher auch aviäres Paramyxovirus 1, APMV-1), Gattung Avulavirus, Spezies Orthoavulavirus 1. Es ist ein behülltes, ca. 200 nm großes Virus mit einem einzelsträngigen RNA-Genom (1, 2). Das Virus verhält sich zwar serologisch relativ einheitlich, die Stämme unterscheiden sich aber teilweise erheblich in ihrer Virulenz. Anhand des Krankheitsverlaufes in Hühnern unter Laborbedingungen werden apathogene, lentogene, mesogene oder velogene Stämme unterschieden. Das Virus hat ein breites Wirtsspektrum und infiziert viele unterschiedliche Vogelarten. Am empfänglichsten für die Krankheit gelten Hühner und Truthühner und hier insbesondere junge Tiere. Bei Tauben sowie Enten und Gänsen verläuft die Erkrankung deutlich milder. Eine Sonderform stellen Infektionen mit einer Variante des APMV-1 dar, die sich an Tauben adaptiert hat und bei dieser Tierart hohe Verluste verursacht. Die Variante wird auch als Pigeon Paramyxovirus-1 (PPMV-1) bezeichnet und ist ebenfalls weltweit verbreitet. Sie kann auch Hühnervögel effizient infizieren. Da es sich aber zumeist um mesogene Pathotypen handelt, verlaufen Infektionen bei adulten Hühnern in der Regel klinisch unauffällig, bzw. sind lediglich mit einem Legerückgang verbunden. Die Einschleppung des Virus in einen virusfreien Bestand erfolgt meistens über zugekaufte, klinisch inapparent infizierte Vögel, die sich noch in der Inkubationsphase befinden, zum Teil auch über infizierte Wildvögel. Innerhalb des Bestandes breitet sich das Virus in der Regel rasant aus. 

Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff per injectionem verabreicht. Bei vielen Rassegeflügelzüchtern und -zuchtvereinen hat sich die Praxis durchgesetzt, alle Tiere vierteljährlich mit einem Tränkeimpfstoff gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Obwohl in den Gebrauchsinformationen der Lebendimpfstoffe Impfintervalle von sechs bis acht Wochen angegeben sind, kann mit diesem vierteljährlichen Impfschema –insbesondere bei mehrfach immunisierten Althühnern– zweifelsohne eine gewisse, möglicherweise auch belastbare Immunität induziert werden.   

Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an nicht-gewerbliche und nicht-berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Im Fall einer Abgabe von Lebendimpfstoffen muss eine regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt gewährleistet werden. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden.

 

StIKo Vet

Greifswald - Insel Riems